Für den Gewerbeverein besteht nach allen Recherchen keinerlei Möglichkeit die “Gemeinnützigkeit” anerkannt zu bekommen. Dies stieß nicht nur auf den kategorischen Widerstand der Beauftragten im Würzburger Finanzamt. Auch die Recherchen und das Nachfragen bei anderen Gewerbevereins-Vorsitzenden brachte dasselbe Ergebnis.
Unser Fazit: Die viel zitierte Spendenquittung wird oft als mittelbares Zahlungsmittel bezeichnet. In der Wirkung jedoch stehen Sponsoring-Aktionen dem wenig nach. Daher: Es geht auch ohne die “Gemeinnützigkeit”.