Eintragung e.V.Die Eintragung ins Vereinsregister – es ist endlich geschafft! Sehen wir jetzt einfach von Gram und Schuldzuweisungen ab, blicken wir nach vorne und nehmen wir es zufrieden zur Kenntnis: das begehrte Dokument, das uns den e. V., den “eingetragenen Verein” bestätigt.